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gefesselt. Es wird mit hoch dosierten Psychopharmaka, bzw. mit Giften gefoltert,[118] was vielfach tödlich endet. Widerstand ist normalerweise nicht möglich. Bei den öffentlich rechtlichen Zwangseinweisungen findet eine richterliche Scheinanhörung statt. Hierbei ist eine Verständigung mit dem Gefangenen nicht möglich, da dieser so gut wie immer mit dem Gift zugedröhnt ist. Er ist dadurch fast bewegungsunfähig und kann kaum denken, sehen oder sprechen. Selbst seinen eigenen Namen kann er meist nicht mehr nennen und er merkt oft nicht einmal, dass er sich überhaupt in einer Anhörung befindet. Das Recht auf rechtliches Gehör, Wissensgleichheit und genug Zeit zur Vorbereitung auf die Anhörung untergräbt die Psychiatrie auf diese Weise völlig.[119] Der Richter nickt die Vorgänge ab, denn wenn er den psychiatrischen „Gutachten“ nicht immer folgen würde, dann würde er im Fall, dass ein Schaden entstehen könnte, Vorwürfen ausgesetzt sein.
Das Einstechen einer Nadel in den Körper einer Person, gegen deren Willen, stellt einen Eingriff in die Integrität und in die Persönlichkeit dar. Der Einstich ist eigentlich strafbar, ebenso der vergebliche Versuch oder auch nur die Androhung.[120]
Auch ignoriert die Psychiatrie die Antifolterkonvention völlig. Die Gefangenen gelten als hirnkrankes Fleisch und werden gewaltsam durch Infusionen, Tabletten und Spritzen mit Gift zugeknallt. Sehr oft bis zur Bewusstlosigkeit. Ende offen. Jegliche Regung interpretiert die Psychiatrie als „diagnosebestätigend“. Alles verhält sich gegen die Gefangenen.
Sehr viele der Gefangenen werden außerdem entmündigt. Sie bleiben nach einer eventuellen Entlassung aus der Gefangenschaft sehr oft für den Rest des Lebens völlig entrechtet: Der Vormund, bzw. der „Betreuer“[121] kann dann jederzeit eine erneute Zwangseinweisung veranlassen. Diese bedeutet dauerhafte Vergiftung mit hoch dosierten Psychopharmaka unter Zwang.
Die Zahl der Betreuungen lag 1991 bundesweit bei 350.000 Bürgern, stieg bis 1995 auf ca. 600.000 und bis 2008 auf ca. 1.300.000 Bürger.[122] Von diesen Bürgern wurden weniger als 7 % nur wegen körperlicher Behinderung entmündigt.[123] Der Anteil derer, die 70 Jahre oder älter sind, liegt nur bei einem Viertel.[124]
Die Vormundschaft ist insbesondere dann barbarisch, wenn sie so angesetzt ist, dass dem Mündel jegliche Selbstbestimmung abgesprochen wird und er nicht selber bestimmen darf, wo er untergebracht wird und welche giftigen Medikamente er einnimmt. Falls der Betroffene vorher Geld angespart hatte, wird dies verwendet, um den Vormund zu bezahlen. Die Post nimmt dieser auch an sich. Ein Entkommen aus dieser Sklaverei ist meist nicht mehr möglich und ein früher Tod durch die unfreiwillige Dauereinnahme großer Mengen Psychopharmaka ist gewiss.
Auch, wenn der Betroffene nicht entmündigt wurde, hat der Psychiatrieaufenthalt ein verheerendes Nachspiel: Diejenigen, die aus der Psychiatrie wieder herausgelassen wurden, werden in der Regel „ambulant“ weiter „behandelt“. Es kommt regelmäßig ein „Pflegedienst“, der sicherstellt, dass der Bürger die hoch dosierten Gifte einnimmt. Wer fragt, ob er die Medikamente nehmen muss, bekommt die Antwort: „Sie müssen die Medikamente nehmen, sonst kommen Sie wieder in die Geschlossene“. Durch diese Einschüchterungstechnik erstrebt die Psychiatrie, in Deutschland massenhaft Menschen gegen ihren Willen zu vergiften. Die ambulante Zwangsbehandlung ist in Deutschland illegal, wird aber durch derartige Einschüchterung faktisch massenhaft praktiziert.
Ein weiteres Mittel, die lebenslange Folter sicherzustellen, sind Depotneuroleptika, die in die Muskeln gespritzt werden und von dort aus über Wochen das Gehirn und die anderen Organe vergiften. Diese Methode gibt der Psychiatrie die totale Kontrolle über ihre menschlichen Versuchsobjekte, denn die Bürger können die Dosis der Droge nicht wie bei Tabletten eigenmächtig reduzieren.
Zuerst machten die Überlebenden 1998 im Foucault Tribunal zur Lage der Psychiatrie öffentlich der Psychiatrie den Prozess.[125] Das Tribunal kam zum Urteil, dass die Psychiatrie „sich der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hat. Der vorsätzlichen Zerstörung von Würde, Freiheit und Leben.“ [126] 2001 wurde das Urteil durch das Russel Tribunal verstärkt und bestärkt.
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