Samstag, 7. März 2015

DIE "KATZENFOLTERFRAGE" : am Beispiel "codierte" und missbrauchte "Katzen" ist die "JUDENabFRAGE" per "Namensregistrierung" zu Holocaust /ichmachPolitik.at - Die Video Plattform zur österreichischen Politik.

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Die Judenfrage:

Die rassistischen übergriffigen Überfälle an Frauen wurden perfektioniert, um das Gangstalking und Überfälle  auf  Frauen, Kinder und Tiere auch weiterhin zu einer "rassentheoretischen" Frage zu machen und um Geld für verbrecherische Organisationen zu organisieren. (=Tierquäler, Dressurliebhaber,Mobber, Gangstalker, fanatische Nazis, Mafiaorganisationen, Exsöldner, Folterfanatiker, Pornofilmhersteller, Naziartzsöhnchen, medizinische Auszubildende, Burschenschaftsfanatiker, Kriegsveteranen, Gewaltverbrecher, Mörder, Immobilienstalker usw. Gentrifizierungsflashmobber etc., Missbrauchspriester, Pfarrer, Shopbetreiber,etc.)

HOLCOAUST lebt, NS-Wiederbetätigung ist verboten, die Selbstheilungskräfte der Frau werden durch traumatisierende Überfälle, Gangstalking und Demütigungen auch weiterhin ermöglicht um die Rassentheorie wiederzubeleben. = Zeugenvernichtungsprogramm, ImpfzwangfanatikerInnen, Naziärzte und RA übernehmen auch mithilfe von gewaltausübenden Tier- u. Menschenquälern die fortschreitende NS Betätigung durch Rache und Folter an Widerstandskämpferinnen.

So soll die Rassentheorie den Ärzten u. Schulstreit den Pädagogen bei der "Auslese" durch Burschenschaften (gangstalking) weiterhin als "Gentrifizierungsmittel" zur Verfügung gestellt werden.
Diese Bremse für Frauen, "Mischlingsfrauen" und Tierliebhaberinnen, dient der zwangvollen Unterordnung unter männlich besetze religionistische, fanatisch technisch besetzte Disziplinen in MedizinNaturwissenschaft, "Sport" und Kultur. = Sündenbockpolitik gegen die Qutoenregelung,gegen die Freiheit der Frauen und Kinder von Folter,gegen die Freiheit von Tieren von Missbrauch als "therapeutische" Einheit mit Dressur und Zwang.

Folter an Tieren, Menschen und Frauen darf nicht zu NS Wiederbetätigung durch Rassentheorie und Versklavung führen.NIE WIEDER!Die Gentrifizierungsbetreiber hacken sich  Computer und sind fanatische NSU-Zellen, die ihre "technologischen Kenntnisse" mit Beihilfe zu Ermordung von Widerstandskämpferinnen verfolgen und  betreiben. NSU-Beteiligung ist Aufruf zu Gangstalking, Folter und Mord, =strafbar und wird auch noch zur Verurteilung durch ein Strafgericht als Beweis genügen.

Verhetzung einzelner Frauen ist nach §283 verboten
Schluss mit "shock the monkey" durch Porno betreibende Personen und NSU




3 Kommentare:

  1. Frauen in Todesangst zu versetzen, sie zu schikanieren, zu mobben, zu jagen, zu missbrauchen ist per Gesetz verboten, Beteiligung = Beihilfe zu Mord

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  2. Ich würde keinem Menschen erlauben, sich an Verfolgung von Folteropfern in missbrauchender Weise zu beteilgen, das sei den Anhängern der NSU in deren "Todesregister" geschrieben.Weder Tiere noch Kinder "dressiert" man mit Gewalt, Übergriffen noch mit Beteiligung an gezielter dauerhafter Schikane.

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  3. NAZIS sind gewalttätige Mörder, technologische Fanatiker, jene,die sich an NSU-Zellen beteiligen sind gleichzusetzen mit SNUFF-Film Produzenten und haben ihre perverse Tätigkeit aus gleichem Interesse bezogen.
    Fanatische Tierquäler u. Menschenquäler!

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